Inkassokosten überhöht
Die berechnete Inkassovergütung erscheint bei der Hauptforderungshöhe nicht mehr angemessen (§ 13a RDG). Eine Prüfung wird empfohlen.
Inkassokosten überhöht
Die berechnete Inkassovergütung erscheint bei der Hauptforderungshöhe nicht mehr angemessen (§ 13a RDG). Eine Prüfung wird empfohlen.