Widerspruchsfrist abgelaufen
Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid ist möglicherweise verstrichen. Ohne Widerspruch wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen (§ 699 ZPO). Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO prüfen.
Widerspruchsfrist abgelaufen
Die Widerspruchsfrist gegen den Mahnbescheid ist möglicherweise verstrichen. Ohne Widerspruch wird ein Vollstreckungsbescheid erlassen (§ 699 ZPO). Wiedereinsetzung nach § 233 ZPO prüfen.