Verjährungsverdacht
Die Forderung könnte verjährt sein. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre ab Jahresende der Entstehung (§ 195, § 199 BGB). Einrede der Verjährung prüfen.
Verjährungsverdacht
Die Forderung könnte verjährt sein. Die Regelverjährung beträgt 3 Jahre ab Jahresende der Entstehung (§ 195, § 199 BGB). Einrede der Verjährung prüfen.